Inhaltsverzeichnis
Feste und flüssige Güter lagern: Allgemeine Grundsätze
Flüssigkeiten stapeln mit Stapelpaletten und Fassregalen
Flüssigkeiten stapeln mit IBCs
Flüssige Gefahrstoffe richtig lagern
TRGS 510: Lagerung von Flüssigkeiten in ortsbeweglichen Behältern
Sie möchten Flüssigkeiten stapeln? Der MRWL berät Sie kostenlos
Feste und flüssige Güter lagern: Allgemeine Grundsätze
Besondere Achtsamkeit ist natürlich beim Lagern von Gefahrstoffen aller Art notwendig. So dürfen brennbare Flüssigkeiten und Druckgase keinesfalls am Arbeitsplatz, in Treppenhäusern, Durchgangen oder Durchfahrten gelagert werden. Sollte die Lagerung derartiger Stoffe am Arbeitsplatz erforderlich sein, ist das nur in beschränkten Mengen und in entsprechend zugelassenen Sicherheitsschränken erlaubt.
Güter jedweder Beschaffenheit sollten stets nur auf ebenem und entsprechend tragfähigem Grund gelagert werden. Es empfiehlt sich auch, nach Möglichkeit nur gleichartige Güter zu stapeln und auch darauf zu achten, dass sie ohne Gefahr entnommen werden können.
Gefahrstoffe dürfen am Arbeitsplatz nur in zugelassenen Schränken untergebracht werden – wie in diesem Umweltschrank für Pflanzenschutzmittel oder Tiermedizin
Flüssigkeiten stapeln mit Stapelpaletten und Fassregalen
In der Industrie und Landwirtschaft werden Flüssigkeiten wie Säuren, Öle, Laugen und Chemikalien häufig in Fässern gelagert. Sie bergen durch ihre walzenförmige oder ovale Bauweise jedoch immer die Gefahr des Wegrollens.
Will man sie platzsparend lagern und stapeln, muss man entsprechend darauf achten, dass sie nicht ins Rollen kommen können und so zu einer ernsthaften Gefahr werden. Ohne entsprechende Hilfsmittel ist das kaum zu erreichen. Eine gute Möglichkeit ist hier die Fass-Stapelpalette:
- Eine Fass-Stapelpalette trägt je nach Größe bis zu vier aufrecht stehende Fässer
- Die Paletten lassen sich problemlos übereinander stapeln
- Im Regelfall sind Fass-Stapelpaletten unten mit Auffangwannen ausgestattet, die eventuell austretende Flüssigkeiten sichern
- Fass-Stapelpaletten lassen sich sicher mit dem Gabelstapler oder Hubwagen transportieren.
- Alternativ bieten sich Paletten-Regale an, auf denen pro Ebene ca. 6 Fässer Platz finden.
Sollen Fässer liegend aufbewahrt werden, ist ein Fassregal das Mittel der Wahl:
- Mit Fassregalen lassen sich die liegenden Fässer auch in bis zu vier Reihen horizontal übereinander stapeln.
- Sie sind optimal, um liegende Fässer nicht nur sicher, sondern auch möglichst platzsparend zu stapeln.
- Ein solitäres Fassregal lässt sich bei Bedarf durch entsprechende Anbauregale beliebig erweitern.
- Integrierte Auffangwannen sorgen für zusätzliche Sicherheit.
- Wie auch die Stapelpaletten sind Fassregale in der Regel für den Transport mit einem Gabelstapler geeignet.
Bietet Platz für neun Fässer á 60 Liter und verfügt über eine Auffangwanne: Das Fassregal für liegende Fässer von BAUER
Flüssigkeiten stapeln mit IBCs
Nicht nur mithilfe von Fässern, sondern auch mithilfe von Intermediate Bulk Containern kann man Flüssigkeiten stapeln. Die quaderförmigen Behältnisse bestehen entweder aus Kunstoff oder Metall oder aus einer Kombination von beiden Materialien. Je nach verwendetem Material, lassen sich in den IBCs unterschiedliche Flüssigkeiten einlagern, wie beispielsweise:
- flüssige Lebensmittel
- Wasser
- Kraftstoffe
- brennbare Flüssigkeiten
- Laugen
- Chemikalien
Um derartige Flüssigkeiten platzsparend zu lagern, lassen sich bis zu vier IBCs stabil und sicher übereinander stapeln. Auch der Transport von Flüssigkeiten ist mit IBCs denkbar einfach, da sie einfach mit dem Gabelstapler befördert werden können.
Möchten Sie IBCs nicht direkt übereinander stapeln, bietet sich ein spezielles Paletten-Regal für IBCs mit Auffangwanne an.
Flüssige Gefahrstoffe richtig lagern
Im Umgang mit Gefahrstoffen ist immer besondere Sorgfalt angezeigt – das gilt auch für das Lagern. Handelt es sich um Güter, die giftig, wassergefährdend oder entzündbar sind – wie etwas Pflanzenschutzmittel, Motoröle, Schmierstoffe – sollte man sich an die geltenden Bestimmungen zur Lagerung dieser Stoffe halten. Insbesondere sind hier die so genannten „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS) wichtig, die maßgeblich für den Umgang mit Gefahrstoffen sind. Auch in der Gefahrstoffverordnung finden sich Angaben, die auf Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit brennbaren Flüssigkeiten eingehen.
TRGS 510: Lagerung von flüssigen Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Zunächst einmal sind Technische Regeln Empfehlungen, die vornehmlich im Bereich von Arbeits- und Gesundheitsschutz Wege aufzeigen, wie entsprechende Gesetze, Verordnungen oder technische Abläufe eingehalten werden können.
Technische Regeln sind keine Rechtsnormen und haben damit auch nicht zwangsläufig den Charakter gesetzlicher Vorschriften. Sie können aber dennoch Gesetzeskraft erhalten, wenn sie etwa bauaufsichtlich in Technische Baubestimmungen einfließen.
Werden die Technischen Regeln eingehalten, kann man davon ausgehen, dass eine Anlage – wie etwa ein Lager für Gefahrstoffe – dem Stand der Technik entspricht. Im Falle eines Unfalls kann ein Arbeitgeber dann entsprechend nachweisen, dass ihm keine Fahrlässigkeit anzulasten ist.
Möchten Sie gefährliche Flüssigkeiten lagern und womöglich stapeln, lohnt sich ein Blick in die TRGS 510, wo die „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ behandelt wird. Hier finden sich nicht nur Richtlinien zur korrekten Lagerung sondern auch zum entsprechenden Brandschutz. Auch finden sich Vorgaben zum Zusammenlagern von Gefahrstoffen.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt Ihnen die TRGS 510 zum Download bereit.
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