Kinder warten immer sehnsüchtig auf ihn: den ersten Schnee im Winter. In vielen Betriebsleitungen löst Schnee hingegen eher Sorge aus. Denn wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, für den kann es schnell sehr teuer werden. Wir haben einige wichtige Informationen rund um Schneeräumen und Streuen für Sie gesammelt und präsentieren Sie Ihnen. Was das alles mit Gabelstaplern zu tun hat? Das verraten wir Ihnen im Abschnitt „Mit dem Gabelstapler gegen den Schnee.“
1. Wie sollte man Streugut lagern?
Die oberste Regel bei Streugut lautet: Vor Wind und Wetter geschützt lagern. Manche Streugranulate verklumpen beim Kontakt mit Wasser oder lösen sich gleich ganz auf. Sie benötigen für die Lagerung also einen trockenen und windgeschützten Ort. In der Praxis stellen sich noch andere Anforderungen. Vor allem, wenn das Streugut an unterschiedlichen Orten gelagert werden soll – zum Beispiel über das Gebiet einer Stadt verteilt – muss die schon genannte Wetterfestigkeit immer gegeben sein. Hier bieten sich Streugutbehälter an, die genau für diesen Bedarf entwickelt wurden.
2. Was gibt es beim Streuen zu beachten?
Einfach nur Streugut auf den Schnee werfen und dann abwarten? So einfach ist es leider nicht. Bevor mit dem Streuen begonnen werden kann, muss die Fläche zuerst geräumt werden. Vor dem Privathaus geht das meist mit einer Schneeschaufel, auf Ihrem Betriebsgelände können Sie auch einen umgerüsteten Gabelstapler nutzen. Weiter unten haben wir dazu noch etwas mehr Informationen. Erst danach können Sie mit dem Streuen beginnen. Warum? Wenn sich das Streugut einfach nur im Schnee festtritt, verliert es seine Wirkung.
3. Gibt es eine Streupflicht in Betrieben?
JA! Wie bei Privatgrundstücken gelten auch für Betriebsgelände verbindliche Regeln bei Schneefall. Die Betriebe müssen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Gewöhnlich bedeutet das: Zwischen 7 und 21 Uhr muss geräumt und gestreut werden. In Schichtbetrieben und Unternehmen mit längeren Öffnungszeiten ist es im Idealfall besser länger Schnee zu räumen und zu streuen. Hier kann die Kernarbeitszeit als Maßstab dienen. Die Räum- und Streupflicht gilt laut Gesetz für das gesamte Betriebsgelände. Dazu zählen auch Zufahrtswege, Parkplätze und angrenzende Gehwege.
Der Gesetzgeber gibt den Betrieben hier allerdings einen Freiraum. So sollten vor allem die wichtigsten Wege und Flächen auf Ihrem Betriebsgelände frei von Eis und Schnee sein. Nicht geräumte Flächen und Wege sollten mit entsprechenden Schildern versehen werden. Sollten Sie der Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen, kann Ihr Betrieb bei Unfällen oder Verletzungen haftbar gemacht werden. Mit welchen Geräten Sie ihr Betriebsgelände räumen, lässt der Gesetzgeber zum Glück offen. Wir hätten allerdings ein paar Ideen: Lesen Sie einfach weiter!
4. Mit dem Gabelstapler gegen den Schnee
Es gibt fast nichts, was sie nicht können: Gabelstapler. Umso erstaunlicher ist es, dass sie in vielen Betrieben noch viel zu selten eingesetzt werden, wenn es um Schneeräumen und Streuen geht. Denn Gabelstapler können beides. Mit entsprechenden Anbaugeräten lassen sie sich zu Schneepflügen und Schneeschiebern umrüsten. Staplerzinken rein, fixieren und schon können Sie dem mühsamen Schaufeln „Auf Nimmerwiedersehen“ sagen.
Genauso gut kann das Streuen mit einem Stapler funktionieren. Hier gibt es spezielle Streuwagen, die an der Anhängerkupplung Ihres Staplers befestigt werden. Mehrere hundert Kilo Streugut können Sie so problemlos mit Ihrem Gabelstapler auf dem Betriebsgelände verteilen. Wenn gleichzeitig der Schneeschieber vorne angebracht wird, schlagen Sie Eis und Schnee besonders effektiv in die Flucht.
5. mr-shop hat Lösungen für die Räum- und Streupflicht
Im mr-shop finden Sie verschiedene Artikel, die Sie beim Winterdienst unterstützen können. Für die Lagerung von Streugut bieten sich die Streugutbehälter des renommierten Herstellers Kingspan an. Diese sind in fünf verschiedenen Farben erhältlich und können zwischen 50 und 300 Kilo Streugut aufnehmen.
Aus der großen Fülle an Schneeräumern für Gabelstapler können Sie beispielsweise den Schneeschieber SCH-F 240 auswählen. Dieses Stapler-Anbaugerät des Herstellers BAUER Südlohn macht aus Ihrem Gabelstapler mit wenigen Handgriffen einen effektiven Schneeschieber. Die Räumbreite des Schildes kann dabei sogar eingestellt werden.
Der Streuwagen STW 260 des Herstellers BAUER Südlohn macht Ihren Gabelstapler perfekt für den winterlichen Streu-Einsatz. Der Wagen wird mit seinen 260 Litern Fassungsvermögen in der Anhängerkupplung des Staplers fixiert. Sobald sich der Wagen bewegt, wird das Streugut verteilt. Stoppen Sie den Gabelstapler, verschließt sich die Öffnung am unteren Ende des Trichters.
Wir beraten Sie gerne!
Sie haben weitere Fragen zu Winterdienst-Produkten? Unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn es um die Räum- und Streupflicht geht. Rufen Sie unser Team unter 02574 88 37 84 0 an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@mr-shop.de.
Über die Experten beim MR-Shop
Der MR-Shop ist spezialisiert auf den Verkauf technischer Produkte für die Landwirtschaft, das Bauwesen, die Industrie sowie Privatpersonen. Unser redaktionelles Expertenteam recherchiert zu aktuellen Themen und stellt für Sie regelmäßig hilfreiche Informationen und Fachwissen aus den verschiedenen Branchen bereit. Neben Lösungsleitfäden und Anwendungsempfehlungen teilen Kunden ihre persönlichen Erfahrungen mit den Produkten, die sie im MR-Shop erworben haben.