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Eigenverbrauchstankstellen auf dem Betriebsgelände bieten viele Vorteile: Kraftstoffe sind immer in großen Mengen vorrätig, zeitaufwändige Wege zur nächstgelegenen Tankstelle entfallen. Zudem können Kraftstoffe zu günstigen Volumentarifen eingekauft werden. Die Lagerung von Kraftstoffen ist jedoch an gesetzliche Anforderungen geknüpft, die Betreiber kennen müssen. Wir geben hier einen Überblick, was beim Einsatz von Tanktechnik zu beachten ist.
Wichtig: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Information zu Tanktechnik.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Regelungen zu Eigenverbrauchstankstellen
Wie muss ein Tankabfüllplatz beschaffen sein?
Welche Regeln gelten für Kraftstofftanks und -container?
Was ist bei Zapfsäulen und -ventilen zu beachten?
Ihre Pflichten als Betreiber einer Eigenverbrauchstankstelle
Weitere Informationen zum Thema Tanktechnik
Lassen Sie sich persönlich beraten
Gesetzliche Regelungen zu Eigenverbrauchstankstellen
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) definiert Eigenverbrauchstankstellen als Lager- und Abfüllanlagen,
- die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind,
- die dafür bestimmt sind, Fahrzeuge und Geräte, die für den zugehörigen Betrieb genutzt werden, mit Kraftstoffen zu versorgen,
- deren Jahresabgabe 100 m³ nicht übersteigt und
- die nur vom Betreiber oder den von ihm bestimmten und unterwiesenen Personen bedient werden.
Die wichtigsten Anforderungen an die Tanktechnik im Überblick:
1. Eigenverbrauchstankstellen müssen so sicher konstruiert und betrieben werden, dass kein Kraftstoff in das Erdreich, in das Grundwasser oder in oberirdische Gewässer gelangen kann.
2. Die vom Gesetzgeber festgelegten Mindestanforderungen an die Dichtheit, Standsicherheit, Beständigkeit, Rückhaltung bei Leckagen, Entwässerung sowie Kontrollen sind zu erfüllen.
3. Zusätzlich sind ggf. gesetzliche Regelungen in Schutzgebieten sowie Baurecht, Brandschutz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutz oder Explosionsschutz zu beachten.
4. Für Lager- und Abfüllanlagen dürfen nur Komponenten verwendet werden, die den technischen Baubestimmungen entsprechen und das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) tragen oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) besitzen.
Erfragen Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, ob und welche Brandschutzauflagen Sie für Ihre Tankanlage erfüllen müssen. © Adobe Stock / Jakub
Wie muss ein Tankabfüllplatz beschaffen sein?
Die Tankstellenfläche, auf der Kraftfahrzeuge und Maschinen während der Betankung stehen, muss so beschaffen sein, dass austretende Kraftstoffe sicher aufgefangen und zu einer Rückhalteeinrichtung abgeleitet werden. Dazu muss der sogenannte „Wirkbereich“ des Tankabfüllplatzes beim Tanken und Befüllen des Tanks ausreichend groß und dicht sein.
Welche Regeln gelten für Kraftstofftanks und -container?
Lagerbehälter für Kraftstoffe müssen dicht, standsicher und gegen mechanische, thermische und chemische Einflüsse widerstandsfähig sein. Dies ist bei Stahlbehältern der Fall, wenn sie ein „Ü-Zeichen“ tragen bzw. nach Stahl-Normen, insbesondere DIN EN 12285, hergestellt wurden. Kunststoffbehälter müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für Diesel bzw. Biodiesel besitzen.
Der Stahltank von DEHOUST ist doppelwandig konstruiert, sodass Diesel und Öl nicht in die Umwelt gelangen kann.
Einwandige und doppelwandige Kraftstofftanks
Einwandige Lagerbehälter sind in einer flüssigkeitsundurchlässigen Rückhalteeinrichtung, wie z.B. einer Auffangwanne, aufzustellen. Doppelwandige Lagerbehälter sind ohne Rückhalteeinrichtung zulässig und bei unterirdischer Lagerung zwingend vorgeschrieben.
Kraftstofftanks vorschriftsmäßig befüllen
Lagerbehälter dürfen nur über fest angeschlossene Rohre bzw. Schläuche mit Kraftstoff befüllt werden. Zudem ist eine Abfüllsicherung in Kombination mit einem Grenzwertgeberanschluss am Tanklastwagen als selbsttätige Sicherheitseinrichtungen einzusetzen, um eine Überfüllung der Kraftstofftanks zu vermeiden.
Was ist bei Zapfsäulen und -ventilen zu beachten?
Zapfsäulen verfügen über eine integrierte Stahlwanne mit einem Ablauf zum Abfüllplatz, um Undichtigkeiten im Inneren der Zapfsäule zuverlässig aufzufangen und abzuleiten. Zum Schutz der Zapfsäule ist ein Anfahrschutz – Leitplanke oder Rammschutz – vorzusehen.
Zapfpistolen bzw. -ventile müssen den Anforderungen der DIN EN 13012 entsprechen und selbsttätig vor der vollständigen Befüllung des Fahrzeugtanks schließen, um ein Überlaufen zu vermeiden. Bei kleineren Kraftstofftanks unter 1m ist die Betankung mit manueller oder elektrischer Pumpe mit Notausschalter sowie mit Absperrhahn am Tankschlauch zulässig.
Ihre Pflichten als Betreiber einer Eigenverbrauchstankstelle
Eigenverbrauchstankstellen müssen so sicher konstruiert und betrieben werden, dass kein Kraftstoff in das Erdreich, in das Grundwasser oder in oberirdische Gewässer gelangen kann. Um dies zu gewährleisten, gelten hohe Anforderungen an die Tanktechnik.
Für die Lagerung wassergefährdender Stoffe müssen Sie als Betrieber einer Eigenverbrauchstankanlage einige gesetzliche Vorgaben einhalten. © Adobe Stock / Aungkoon
- Planung und Anzeige einer Eigenverbrauchstankstelle: Die Planung sollte durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro erfolgen. Die Errichtung und wesentliche Änderungen sind der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
- Betrieb und Eigenkontrolle: Neben einer Betriebsanweisung per „Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ – Anlage 4 zur AwSV – muss die Anlage vor unbefugter Benutzung gesichert sein.
- Dokumentation der Tankanlage: Darin enthalten sind u.a. Informationen zum Aufbau der Anlage, zur Bauart und zu den Werkstoffen der einzelnen Anlagenteile, zu Sicherheitseinrichtungen, Schutzvorkehrungen und zur Standsicherheit.
Weitere Informationen zum Thema Tanktechnik
Einzelheiten und Hintergründe zu den wichtigsten Einsatzbereichen von Tanks, Pumpen, Tankanlagen und Zapfsäulen finden Sie in weiteren Artikel unserer Serie “Tanken auf dem Betriebsgelände”:
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