Aufkleber von Gefahrstoffen

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen Teil 1: Technische Lösungen im Überblick

Ob Motoröle, Pflanzenschutzmittel oder Gase – Substanzen, die entzündbar, wassergefährdend oder giftig sind, gelten als Gefahrstoffe und müssen entsprechend sicher aufbewahrt werden. Im ersten unserer fünfteiligen Reihe geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen und Lösungen für die sichere Lagerung.

Die sichere Gefahrstofflagerung schützt Mitarbeiter und Umwelt

Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung, GefStoffV) definiert den Begriff Lagern als „das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere“. Die Lagerung ist zu unterscheiden vom kurzfristigen Bereithalten, d. h. das „Aufbewahren zur sofortigen Verwendung“ beispielsweise am Arbeitsplatz.

In beiden Fällen sind vor dem Lagern bzw. Aufbewahren, wie auch bei jeder anderen Art des Umganges mit Gefahrstoffen, mögliche Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Dies umfasst insbesondere, geeignete Hilfsmittel für das Auffangen und die Lagerung von Gefahrstoffen bereitzustellen.

Allgemeine und spezifische Sicherheitshinweise zur Lagerung von Gefahrstoffen werden in den sogenannten P-Sätzen formuliert – Beispiel: P405: “Unter Verschluss aufbewahren”. Zudem regelt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 allgemein die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern.

In den folgenden Abschnitten erhalten Sie einen kompakten Überblick über die Vielfalt von technischen Lösungen für die Lagerung von flüssigen und gasförmigen Gefahrstoffen. Sie stehen im Fokus unserer Handelstätigkeit und lassen sich auch in kleinen Unternehmen recht einfach und kostengünstig realisieren.

Um sich tiefer in die gesetzlichen Grundlagen einzulesen, empfehlen wir folgende Seiten:

Flüssige Gefahrstoffe sicher auffangen und lagern

Um wassergefährdende Stoffe ordnungsgemäß zu lagern, müssen folgende technische Anforderungen gemäß AwSV erfüllt sein:

  • Behälter müssen während der gesamten Betriebszeit dicht sein.
  • Sollte ein Behälter undicht werden, müssen technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, die eine Schädigung der Gewässer verhindern.
  • Bei Anlagen mit erhöhtem Risikopotenzial müssen Einrichtungen vorhanden sein, in denen auslaufende Gefahrstoffe ohne menschliches Zutun zurückgehalten werden.

Dabei gilt der Grundsatz:
“Flüssige und feste Gefahrstoffe sind so zu lagern, dass Freisetzungen erkannt, aufgefangen und umgehend beseitigt werden können.” – TRGS 510

Was bedeutet das in der Praxis?

Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen sind laut TRGS 510 in eine Rückhalteeinrichtung zu stellen, die mindestens den Rauminhalt des größten Gebinde aufnehmen kann – wobei Gefahrstoffe, die miteinander reagieren können, nicht in dieselbe Rückhalteeinrichtung gestellt werden dürfen.

Die Lösung: Auffangwannen aus Kunststoff oder Stahl

Je nach Gebinde kommen Auffangwannen aus PE-Kunststoff oder Stahl zum Einsatz. Kunststoffwannen eignen sich für korrosive Medien wie AdBlue® sowie Laugen, Säuren und Öle, sofern diese nicht entzündlich sind.

Leicht entzündliche Stoffe werden bevorzugt in speziallackierten Stahlwannen gelagert, da sie feuerbeständig sind.

Für sowohl korrosive als auch entzündliche Flüssigkeiten gibt es schließlich Edelstahlausführungen, die deshalb auch preislich höher angesetzt sind.

Von Kleingebinden über Fässer bis hin zu IBC können Sie Auffangwannen in allen erdenklichen Größen und Konstruktionsformen erhalten. Teilweise besitzen sie mehrere Ebenen und spezielle Aufbauten, sodass Sie die Gefahrstoffe direkt von der Auffangwanne um- bzw. abfüllen können.

Hier einige Beispiele aus unserem Online-Shop:

Besondere Anforderungen an die Lagerung und Entsorgung von Altöl

Da Altöl zu den stark wassergefährdenden Stoffen zählt, sieht der betriebliche Umweltschutz eine besonders strenge und vorschriftsmäßige Handhabung vor – strenger noch als beim Umgang mit Frischöl. Typischerweise wird Altöl nicht verbraucht, sondern nach dem Gebrauch gesammelt, um es fachgerecht zu entsorgen.

Sobald es weitere umweltgefährdende Schadstoffe enthält, muss es sogar als Sondermüll behandelt werden. Dazu zählen u. a. Kraftstoff, Bremsflüssigkeit, Kühlwasser und weitere Flüssigkeiten, wie sie häufig bei Motoren-Ölwechseln eingetragen werden.

Altöl darf deshalb nur in explizit dafür geeigneten Behältern gelagert werden. Häufig besitzen die doppelwandigen Tanks neben einer Tankwagenkuppelung und weiteren Schlauchanschlüssen besondere Vorrichtungen wie eine Einlaufwanne oder einen Filtertrichter, um das Öl sicher ein- und abzuleiten und grobe Verunreinigungen abzufangen. Auch Schlosssicherungen und Lüftungsrohre können angebracht werden.

Gasförmige Gefahrstoffe sicher lagern

Ob Sauerstoff, Acetylen, Argon oder Gemische – technische Gase werden in Gasdruckflaschen bereitgestellt, die im Unternehmen jederzeit sicher gelagert werden müssen. Spezielle, im Außenbereich aufzustellende Gasflaschen-Container mit Sicherungsketten sorgen dafür, dass die Risiken minimiert werden. Denn aufgrund der hohen Reaktionsfreude und Gesundheitsgefahr wäre bei einem unkontrollierten Entweichen der Gase in Innenräumen eine Katastrophe unausweichlich.

Weitere Lösungen für die Lagerung und das Handling unterschiedlicher Gefahrstoffe sind:

Lassen Sie sich persönlich zur Gefahrstoff-Aufbewahrung beraten

Um das für Ihren Gefahrenstoff beste Lagerprodukt zu finden, können Sie uns zu unseren Geschäftszeiten unter der Nummer 02574 / 8837840 anrufen oder jederzeit über unsere Serviceseite anschreiben. Unsere Experten beraten Sie ausführlich und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

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