Lager von gelben, schwarzen und weißen Fässern in einer Halle

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen Teil 4: Was generell noch zu beachten ist

Technische Hilfsmittel wie Auffangwannen, Container, Boxen oder auch spezielle Regale leisten einen wichtigen Beitrag, um Gefahrstoffe gut geschützt zu lagern. Lesen Sie in diesem Artikel, welche zusätzlichen baulichen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich sein können.

Gefahrstoffe im Betrieb vorschriftsmäßig lagern

In unserer vierteiligen Serie “Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen” geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten technischen Lösungen für die sichere und umweltschonende Lagerung von festen, flüssigen und gasförmigen Gefahrstoffen, die Sie schnell und kostengünstig realisieren können.

Grundsätzlich gilt: Es dürfen nur geeignete, bzw. zugelassene technische Lösungen verwendet werden, um den gesetzlichen Anforderungen an die Lagerung und den Transport von Gefahrstoffen zu entsprechen.

Konstruktionen der Marke Eigenbau erfüllen häufig nicht die gesetzlichen Anforderungen und bieten unter Umständen nicht den nötigen Schutz für Menschen und Umwelt. Professionelle Lösungen sind die bessere Wahl.

Im Folgenden erhalten Sie einen groben Überblick über betriebliche und rechtliche Anforderungen, die Sie beim Kauf und beim Einsatz von technischen Lösungen für die Lagerung von Gefahrstoffen beachten sollten.

Wichtig: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Information zu den Anforderungen an technische Lösungen für die Lagerung von Gefahrstoffen im Betrieb.

Entscheidender Grundsatz für die Lagerung von Gefahrstoffen

“Flüssige und feste Gefahrstoffe sind so zu lagern, dass Freisetzungen erkannt, aufgefangen und sofort beseitigt werden können.”TRGS 510

Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische, die für Menschen oder Umwelt gefährlich sein können oder eine schädigende Wirkung haben. Solche Stoffe besitzen bestimmte physikalische, chemische oder toxische Eigenschaften – hochentzündlich, giftig, ätzend oder krebserregend.

Deshalb müssen Betriebe, die mit Gefahrstoffen umgehen, technische Vorkehrungen treffen, die geeignet sind, das Risiko für Mitarbeiter und die Umwelt auch ohne menschliches Zutun zu minimieren. Ein Beispiel dafür sind Auffangwannen für Altöl und andere Flüssigkeiten.

Besondere Risiken können sich im Einzelfall durch überhöhte Lagertemperaturen in der Nähe von Maschinen, UV-Einstrahlung im Sommer oder Überlagerung durch zu viel Gefahrgut auf engstem Raum ergeben. Hier sind besondere Sorgfalt und vorschriftsmäßige Lagerung erforderlich.

Gesetzliche Vorschriften für die Lagerung von Gefahrstoffen:

Konkrete Risiken durch Gefahrstoffe richtig beurteilen

Vor dem Lagern sind, wie bei jedem anderen Umgang mit Gefahrstoffen, mögliche Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Das gilt auch, wenn Gefahrstoffe nur temporär, beispielsweise kurz zwischengelagert werden.

Vorgehensweise gem. TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“:

1. Erfassen der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich derer, bei denen Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden.
2. Informationsermittlung zu den Gefahrstoffen und Tätigkeiten.
3. Handlungsempfehlungen ermitteln.
4. Geeignete Maßnahmen umsetzen und dokumentieren.
5. Die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig überprüfen.

Schutzmaßnahmen für die sichere Lagerung von Gefahrstoffen

Optimaler Schutz für Menschen und Umwelt ergibt sich aus dem Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen bezüglich Einrichtung und Ausstattung des Lagers, Kennzeichnung von Gefahrstoffen, Schutzausrüstung für Mitarbeiter sowie Organisation der Lagerung.

Gefahrstofflager technisch und baulich sicher ausstatten

Gefahrstofflager müssen den baurechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes entsprechen. Der Fußboden des Lagerraums muss für das Lagergut undurchlässig sein. Neben ausreichender Belichtung ist besonders bei einer Gefährdung durch Gasentwicklung eine ausreichende Belüftung sicherzustellen. Gefahrstoffe sind ggf. unter Verschluss aufzubewahren.

Neben baulichen spielen insbesondere technische Lösungen für die vorschriftsmäßige Lagerung von Gefahrstoffen eine wichtige Rolle. Dazu gehören vor allem folgende Kategorien in unserem Online-Shop:

Gefahrstoffe vorschriftsmäßig kennzeichnen

Lagerbehälter mit Gefahrstoffen müssen ausreichend beschriftet beziehungsweise gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen ist in TRGS 201 und GefStoffV geregelt. Im konkreten Fall kann eine vereinfachte Kennzeichnung mit Stoffbezeichnung oder Handelsnamen und Gefahrenpiktogrammen ausreichend sein.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Mitarbeiter

Kann ein notwendiges Schutzniveau nicht durch technische und organisatorische Maßnahmen allein erreicht werden, müssen persönliche Schutzausrüstungen (PSA) getragen werden. Die anzuwendenden PSA ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung gem. TRGS 400.

Zur PSA gehören insbesondere Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Fußschutz, Atemschutz und Augenschutz und Gesichtsschutz.

Lagerung von Gefahrstoffen richtig organisieren

Das Gefahrgut-Management im Betrieb ist immer nur so gut, wie die Schulung und Information der Mitarbeiter, die mit dem Gefahrgut umgehen. Deshalb müssen für das Lagern entsprechende Betriebsanweisungen erarbeitet und für die Beschäftigten sichtbar ausgehängt werden.

Damit die Betriebsanweisungen allen Mitarbeitern stets präsent sind, muss mindestens einmal im Jahr, beziehungsweise immer, wenn neue Gefahrstoffe eingelagert oder sich das Einlagerungsverfahren ändert, mündlich unterwiesen werden.

Für jede Lagerung von Gefahrstoffen sollte ein Einlagerungsplan erstellt werden, damit im Falle von Bränden, Leckagen oder sonstigen Störungen stets ein vollständiger Überblick über Art und Menge der gelagerten Stoffe im Gefahrstofflager verfügbar ist.

Lassen Sie sich persönlich zur Gefahrstoff-Aufbewahrung beraten

Um mehr zu den baulichen und organisatorischen Maßnahmen für die Gefahrstofflagerung zu erfahren, kontaktieren Sie uns. Sie können unsere Fachspezialisten zu unseren Geschäftszeiten unter der Nummer 02574 / 8837840 anrufen oder jederzeit über die Serviceseite anschreiben.

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